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Übermittlung in Drittländer

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Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16.07.2020, Az.: C-311/18 („Schrems II“)) besteht in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.