Öffentliches Leben lockern – Arbeitgeber verpflichten:
Geänderte Arbeitsschutzverordnung sorgt für neue Anforderungen

Wegfall der Corona-Regeln: Für viele Menschen bedeutet der 4. April 2022 die Rückkehr zu einem Alltag wie vor der Pandemie. Ein Großteil der Infektionsschutzmaßnahmen, die das öffentliche Leben in den vergangenen zwei Jahren bestimmten, entfallen ab diesem Tag. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr, die 3G- und 2G-Regelungen gehören fast allerorts der Geschichte an. Auch die Maskenpflicht gilt nur noch in wenigen Bereichen. Trotz hoher Infektionszahlen stehen also umfassende Lockerungen an, zu denen auch das Ende der Homeoffice-Pflicht zählt. Zusammen mit der neu angepassten Arbeitsschutzverordnung zeigen sich daher deutliche Konsequenzen für Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet damit die Firmen, ihren Mitarbeitenden Sicherheit zu bieten. Für Betriebe bedeutet das, umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen. Denn sie bekommen die Aufgabe, das Ausbruchsverhalten zu monitoren und für eine Eindämmung des Infektionsverlaufes innerhalb des Unternehmens zu sorgen. Luftreinigungs-Experte Sunny Air Solutions zeigt das Spannungsfeld zwischen der Lockerung des öffentlichen Lebens und der Verpflichtung für Arbeitgeber.

Auch nach der Aufhebung der Coronaverordnungen und dem Ende der Homeoffice-Pflicht sank das Infektionsrisiko nicht. Die Kombination aus Lockerungen und gleichzeitiger Verpflichtung der Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Infektionen zu schützen, verschärft die innerbetriebliche Situation. Denn die Gefahr, dass Beschäftigte das Virus von außen in das Unternehmen tragen, ist nun deutlich höher. Dies gilt besonders in Büros und anderen Arbeitsplätzen in Innenräumen, wo innerbetriebliche Infektionswellen noch wahrscheinlicher sind als outdoor. Die Regierung fordert die Unternehmen weiterhin auf, das Risiko so weit wie möglich zu senken. Dabei legt die Arbeitsschutzverordnung nun nicht mehr die konkreten Schutzmaßnahmen fest. Die Unternehmen stehen daher vor der Aufgabe, selbst eigene Hygieneschutzkonzepte zu entwickeln, festzulegen und dann umzusetzen.

Grundlage dafür ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitgeber. Zu den im Hygienekonzept definierten Schutzmaßnahmen gehören auch weiterhin die Basismaßnahmen. Dazu zählen Abstandhalten, Maskentragen oder der Zugang zu Tests. Daneben bleiben die Verringerung von Personenkontakten und das regelmäßige Lüften der Räume im Fokus. All dies erfolgt immer unter der Beachtung der regionalen und lokalen Infektionsrate und der räumlichen Gegebenheiten.

Unverändert erhöht ausreichender Abstand von rund eineinhalb Metern zu den Kolleginnen und Kollegen die Sicherheit der Beschäftigten. Wo das nicht oder nur schwierig möglich ist, helfen Plexiglasscheiben zwischen den Arbeitsplätzen. Der Bundestag hob die Maskenpflicht im öffentlichen Leben überwiegend auf. In den Betrieben ist sie aber weiterhin umsetzbar und stellt für die Mitarbeitenden eine deutliche Verstärkung ihrer Sicherheit dar. Dazu gehört auch die Ermöglichung von Tests mindestens einmal pro Woche. Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung der Innenräume durch mehrere Personen, auch in Pausen, gilt es möglichst geringzuhalten. Dazu zählen etwa weiterhin Homeoffice-Angebote. Ist das nicht umsetzbar, heißt es für eine ausreichende und regelmäßige Belüftung der Innenräume zu sorgen. Sie bildet bei ausreichender Luftzirkulation eine wesentliche Voraussetzung zur Verringerung des Infektionsrisikos. Doch nicht alle Räume lassen sich gut lüften. Spätestens dann ist der Einsatz von Reinigungssystemen für einen Austausch der Luft erforderlich. Die Grundlage dafür bildet, aufgrund der räumlichen Unterschiede und sich daraus ergebenden Bedingungen, eine professionelle Luftkeimmessung und -analyse. Darauf aufbauend erfolgt die Wahl des passenden Systems aus den unterschiedlichen verfügbaren Technologien. Einen umfassenden Überblick über alle diese Möglichkeiten und Alternativen bietet Sunny Air Solutions. Die Experten bieten eine professionelle und herstellerunabhängige Beratung samt Umsetzung der maßgeschneiderten Konzepte.

Über Sunny Air Solutions

Sunny Air Solutions ist Spezialist für das Thema Luftreinigung mit Fokus auf eine herstellerunabhängige Beratungsleistung. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Unternehmen für jeden Kunden und jeden Raum das individuell passende Konzept zur Luftreinigung. Sunny Air Solutions setzt neue Maßstäbe bei der Qualitätssicherung von Luftreinigungsgeräten durch ein einheitliches Testverfahren bei einem unabhängigen Institut. Erstmals stehen so herstellerübergreifend einheitliche Werte für Entscheidungsprozesse zur Verfügung. Für eine Bedarfsanalyse sorgt der angebotene Service einer Luftkeimmessung zur Bestimmung des Status Quo der Raumluft. Zur ersten Annäherung an das Thema Luftreiniger steht Kunden auch ein Showroom am Firmensitz in München zur Verfügung.