Investitionen zur Luftentkeimung und -reinigung sind weiterhin, auch im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus, förderfähig – und das bis zu 100 %.
Die Bundesregierung hat die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige mit der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert. Voraussetzung für die Beantragung der Hilfe ist wie bisher ein Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat in 2019. Durch die Fixkostenunterstützung können Unternehmen und Selbständige Zuschüsse zu Fixkosten erhalten.
Gefördert werden unter anderem Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investiver Maßnahmen berücksichtigt (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen, Luftreiniger mit HEPA-Filtern oder UV-C-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftfilteranlagen).
Weiterführende Informationen zu den Themen der Förderung von Hygienemaßnahmen durch die Corona Überbrückungshilfe III, Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung etc. finden Sie hier:
Überbrückungshilfe Unternehmen: FAQs zur “Überbrückungshilfe III Plus“
Darüber hinaus erhalten Sie zu dem gesamten Themenkomplex “Überbrückungshilfe” weitere Auskünfte und Unterstützung bei Ihrem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Stand: 26. Juli 2021