Unser Testverfahren

Sunny Air Solutions sorgt als herstellerunabhängiges Unternehmen mit einem einheitlichen Testverfahren für echte Messgrößen und direkte Vergleichbarkeit, die die individuellen Tests einzelner Hersteller in der Form nicht erzielen können. Das Test-Konzept bewertet die „antimikrobielle Leistung“ der Geräte.

In unser Qualitätssortiment nehmen wir nur Geräte auf, die unser Testverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Einen Teil der Tests übernimmt die GWP (Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH).

Sunny Air Solutions GWP Prüfsiegel

GWP White Paper UWS 20210913

“Raumluftfiltergeräte können eine wichtige Infektionsschutzmaßnahme im Rahmen der Pandemievorsorge sein. Der Vergleich unterschiedlicher Geräte fällt aufgrund unterschiedlicher Lüfterleistung, individuell resultierender Strömung und unterschiedlicher Entkeimungstechnologien schwer.
Dieses Dokument beschreibt die Entwicklung und Normierung eines Verfahrens zur Bestimmung der mikrobiellen Reinigungseffizienz in einem normierten Prüfraum. Zudem wurde ein technologie- und lüftungsleistungsunabhängiges Normierungsverfahren zum Vergleich unterschiedlicher Geräte anhand der Raumgröße mittels zweier Kennzahlen entwickelt. […]”

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Aufnahmekriterien für unser Qualitätssortiment

Geprüfte Parameter

1. Stufe: Luftkeimmessung durch die Air Solutions und Auswertung der Proben durch das synlab Labor München Zentrum. Der Test gilt als bestanden, wenn das zu testende Gerät innerhalb von max. 60 Minuten Laufzeit eine Keimreduktion von mindestens 50 % erwirkt.

2. Stufe: Wiederholung der Luftkeimmessung durch die GWP und Bestimmung der T90-Zeit. Die T90-Zeit sagt aus, wie lange es dauert, bis 90 % der Ursprungskonzentration abgebaut ist. Als Vorgabe für einen erfolgreichen Test wurde definiert, dass die T90-Zeit bei den verwendeten Bakterienstämmen Escherichia coli K12 und bei Bacillus subtilis DSM10 max. 90 min betragen darf.

Die Messung erfolgt mit einem kalibrierten Luftkeimsammler. Die Auswertung erfolgt im Kultivierungs- und Zellverfahren.

Der Grenzwert der Flächenstrahlung von 30 Ws/m² muss binnen 8 h bei einem Abstand von 100 cm zum Gerät unterschritten werden. Die Grenzwerte wurden in Anlehnung an die EU-Richtlinie 2006/25/EG und die DIN-EN-62471 festgelegt.

Gemessen durch die GWP.

Es wird ein kalibriertes UV-C-Messgerät verwendet.

Erfolgt in Anlehnung an die „Technische Regel zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Für die Validierung der Herstellerangaben wird durch die GWP mit einem kalibrierten Schallpegelmessgerät gemessen.

Erfolgt in Anlehnung der Schwell- und Zielwerte des Umweltbundesamtes (UBA).

Gemessen durch die Sunny Air Solutions GmbH.

Es wird ein kalibriertes Ozon-Messgerät verwendet.

Erfolgt mit einem Hitzdrahtanemometer an mehreren Punkten am Luftauslass des jeweiligen Gerätes.

Für die Validierung der Herstellerangaben wird  durch die Sunny Air Solutions GmbH mit einem kalibrierten Anemometer gemessen.